Das 4. Conto Energia

Nach langen Verhandlungen haben sich die zuständigen Minister auf eine Neuregelung der Solarförderung in Italien geeinigt. Das Conto Energia IV bietet weiterhin attraktive Bedingungen für Photovoltaik-Dachanlagen.

Die Förderung von Freiflächenanlagen wird jedoch begrenzt, was Investitionen in große Solarparks wohl mit höheren Risiken behaften wird.

Die Grundzüge der neuen Solarförderung stehen, jedoch gehen Experten der „photovoltaik“ davon aus, dass es noch einen Monat dauern wird, bis absolute Klarheit herrscht.

Dach- und kleinere Freiflächenanlagen
Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt, sowie Systeme, die auf Flächen oder Dächern der öffentlichen Hand sowie Freiflächenanlagen mit einer Leistung bis 200 Kilowatt mit Eigenverbrauch werden von der italienische Regierung nicht begrenzt und weiterhin gefördert, nur sinkt der Fördertarif ab dem 1. Juni 2011 bis zum Ende des Jahres monatlich um einige Prozentpunkte. Für die kommenden Jahre hat die italienische Regierung bereits die Einspeisevergütung fixiert. Geplant sind halbjährliche Degressionsschritte.

Registerpflicht für Großanlagen
Diffiziler wird es ab Ende August 2011 für Investoren, die PV-Anlagen bauen wollen, wenn diese nicht zu obiger Klassifizierung gehören. Alle Photovoltaikanlagen, die bis dahin ans Netz gehen, erhalten die zu diesem Zeitpunkt gültige Einspeisevergütung. Was danach passiert ist allerdings noch unsicher. Die italienische Regierung hat eine Registerpflicht für Freiflächen- und Dachanlagen mit mehr als einem Megawatt Leistung vorgesehen, um die Kosten für die Solarförderung gezielt einzugrenzen und klare Vorgaben gesetzt, wie hoch der Kostenrahmen sein wird. Für das zweite Halbjahr 2011 stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung, was in etwa einer geförderten Anlagenleistung von 1200 Megawatt entspricht. Nach den vorliegenden Plänen soll die Netzagentur GSE die Kosten auf Grundlage der gemeldeten Anlagenleistungen und Standorten ermitteln. Im kommenden Jahr gibt es dann insgesamt 280 Millionen Euro.

Investoren, die von dieser Förderung profitieren wollen, müssen sich zu genau festgelegten Zeiten in ein Register eintragen. Bis zum Ende des Jahres 2012 sind drei Bewerbungsrunden geplant, wobei die Bezugszeiträume zu beachten sind. Mitte Juli soll die Netzagentur GSE eine erste Rangliste veröffentlichen, welche Anlagen wirklich eine Einspeisevergütung erhalten. Dabei werden aber auch jene PV-Anlagen berücksichtigt, die bereits in der Übergangsfrist bis zum 31. August ans Netz gehen und auf den gesamten Kostenrahmen angerechnet werden..

Die Zuteilung der Listenplätze wird nach Prioritäten erfolgen. Ganz oben stehen laut Gesetz die PV-Anlagen, die bei Antragsstellung bereits in Betrieb gegangen sind. Es folgen jene Anlagen, die bereits fertig gestellt, aber noch nicht am Netz sind. Danach zählt das Datum der Baugenehmigung, die Leistung der Anlage sowie das Datum der Antragsstellung. Plätze im Register können nicht auf andere Anlagen übertragen werden. Innerhalb von sieben Monaten nach Veröffentlichung der Rangliste muss die Anlage fertig gestellt sein, um tatsächlich die Förderung zu erhalten. Glücklicherweise ist mit der Neuregelung des Conto Energia festgeschrieben, dass der Netzbetreiber ENEL die Photovoltaikanlagen binnen 30 Arbeitstagen ans Netz anschließen muss. Andernfalls würden Entschädigungszahlungen fällig.

Spezielle Anreize für Photovoltaik
Aber auch einige Anreize wurden in das neue Gesetz eingebaut: unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erhöhung des Fördertarifs möglich. Aufschläge von fünf Prozent gebe es auf die Vergütung für Anlagen auf Konversionsflächen, also bei der Umnutzung ehemaliger, jetzt ungenutzter Militär-, Industrie- oder Gewerbeflächen. In den Genuss der erhöhten Förderung gelangen auch Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern, die Kleinanlagen betreiben wollen. Um fünf Cent je Kilowattstunde erhöht sich der Fördertarif, wenn die Dachanlagen im Austausch von Eternit oder asbesthaltigen Abdeckungen installiert werden. Für PV-Anlagen, die einen Anteil von mindestens 60 Prozent aus EU-Produktion aufweisen, sollen künftig zehn Prozent mehr Förderung gezahlt werden.